Eltern haften nur bedingt für ihre Kinder
Do, 10/01/2008 - 09:50 - Themen:
Am generellen "Der Anschlussinhaber haftet für alles" hat das OLG Frankfurt seine Zweifel: wenn noch kein Verdachtsmoment vorliegt, dass urheberrechtlich geschütztes Material getauscht wird, müssen Eltern ihren Kindern nicht am Rechner hinterherschnüffeln. Eine Klage wurde mit dieser Begründung abgewiesen.
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