Der Bundespräsident sieht in dem Gesetz keine "durchgreifenden verfassungsrechtlichen Bedenken". Der Bundespräsident geht nunmehr davon aus, dass die Bundesregierung entsprechend ihrer Stellungnahme vom 4. Februar 2010 auf der Grundlage des Zugangserschwerungsgesetzes Kinderpornografie im Internet nachhaltig bekämpft. Im Bundestag streiten die Parteien bereits um die Aufhebung des Gesetzes...

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