Ab zwölf Jahren kann man ins virtuelle Netzwerk schülerVZ. Eltern haben keinen Zutritt. Nicht einmal Gastzugänge sind ihnen erlaubt. Man wolle den Schülern einen eigenen, geschützten Raum bieten, heißt es beim Schülerverzeichnis. Hinein kommt man allerdings nur mit einer Einladung, die ein Mitglied des schülerVZ direkt an die persönliche E-Mail-Adresse des interessierten Schülers schickt.
Mehr: Was ist schülerVZ?

Kommentare (Neueste zuoberst)
Kommentar hinzufügen