Schuldner – redlich befreit oder stärker bestraft? von Anne Koark
Fr, 15/06/2007 - 11:46 - Themen:
Bis zur Restschuldbefreiung gibt es sechs Jahre, in denen ein Insolvenzschuldner mit dem Makel des Scheiterns nicht nur gesellschaftlich gebrandmarkt ist. Pfändungen bis zum Existenzminimum, ein Schufa-Eintrag, der die Teilnahme am normalen Wirtschaftsleben sehr erschwert, Selbstauskünfte für Wohnungsanmietungen, die nach einer Insolvenz , aber nicht nach einer Straftat fragen, ein Konto ist schwer zu bekommen und potentielle Arbeitgeber schrecken vor den Pfändungen des Mitarbeiters zurück. Alles Symptome unsichtbarer Einschränkungen, die das Leben begleiten.
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