Mi, 06/08/2008 - 15:52 - Themen:
.... Die Tochter hatte dann ohne Zustimmung ihres Vaters ein Klingelton-Abo abgeschlossen. Sofort nach Eingang der Mobilfunkrechnung hatte er Widerspruch eingelegt und, nachdem dieser erfolglos blieb, negative Feststellungsklage erhoben.
Nach Ansicht des Gerichts macht es sich die beklagte Firma Jamba zu einfach, wenn sie im anonymen Massengeschäft auf die problemlose Abbuchung über die Mobilfunkrechnung vertraut. "Dabei wird ihr Handeln davon motiviert gewesen sein, dass die Bezahlung der Dienstleistungen in der Regel anstandslos erfolgen wird,.....
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