IT-Recht

Dumm gelaufen?: Onlinehändler schickt Ware nicht

Mo, 18/08/2008 - 15:32 - Themen:

Bleibt ein Onlinehändler bestellte Ware auch nach schriftlicher Aufforderung schuldig, versucht der Kunde besser schnell, sein Geld zurückzubekommen. Relativ gut sind seine Chancen, wenn er mit Kreditkarte bezahlt hat, sagte Astrid Auer-Reinsdorff, Fachanwältin für IT-Recht. Viele Kreditkarten-Anbieter ermöglichen, Buchungen rückgängig zu machen. "Wichtig ist nur, dass man das nicht verschläft." Weil sich die dabei einzuhaltenden Fristen aber von Anbieter zu Anbieter unterscheiden, ist ein Blick in die Allgemeinen Geschäftsbedingungen empfehlenswert.

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Di, 04/03/2008 - 01:31 - Themen:

Was die IT-Rechtkanzlei dazu meint


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