Makler kann Provisionsanspruch verlieren
Urteil: Besichtigt ein Makler mit einem Interessenten ein Haus, so hat ersterer Anspruch auf Provision, wenn ein Kaufvertrag zustande kommt. Erwirbt allerdings ein Verwandter des Interessenten die Immobilie, kann der Provisionsanspruch entfallen. Immobilien-Makler haben unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf eine Maklerprovision.
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