Wie gut kennen sie sich in Sachen Haftung und Aufsichtspflicht aus?
Wenn sich ihr 3-Jähriges Kind los reisst und auf die Straße rennt und dadurch ein Unfall zustande kommt, haben sie als Eltern nicht die Aufsichtspflicht verletzt, wenn sie sofort hinterher gelaufen sind.
Ein Kind verletzt sich an einem ungesicherten Spielgerät auf einem Indoor-Spielplatz.








