Das Amtsgericht Berlin-Köpenick verbot Kabel Deutschland, von einer Kundin doppelt Gebühren zu verlangen. Kabel Deutschland darf den Kabelanschluss erst dann berechnen, wenn der bisherige Festnetz/DSL-Anschluss gekündigt und beendet ist.
Das war passiert:
Eine Berlinerin wollte von der Telekom zu Kabel Deutschland wechseln.



