Falscher Vollstrecker: Kein Geld für die Erben
Eine Bank haftet nicht grundsätzlich für die Veruntreuungen eines Testamentsvollstreckers. Das geht aus einem nun veröffentlichten Beschluss des Oberlandesgerichts Koblenz hervor. Eine Ausnahme gilt dem Richterspruch zufolge nur, wenn die Bank "massive Verdachtsmomente" hatte und den Machenschaften des Testamentsvollstreckers trotzdem tatenlos zugesehen hat (Az.: 5 U 27/08).
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