Konfliktstoff Kopftuch
Es begann in Baden-Württemberg: 1998 verweigerte das Bundesland der muslimischen Lehrerin Fereshta Ludin die Einstellung in den Schuldienst, weil sie im Unterricht ihr Kopftuch nicht ablegen wollte. Frau Ludin klagte dagegen, der Fall ging bis vor das Bundesverfassungsgericht. Das entschied 2003, ohne besondere Rechtsgrundlage könne einer Lehrerin ihr Kopftuch nicht untersagt werden, und wies die Bundesländer an, entsprechende Gesetze zu schaffen.
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