Ja zum Erhalt der Bürgerrechte und deshalb ja zur Einbürgerungsinitiative
Nochmals kurz erklärt um was es bei der Einbürgerungsinitiative wirklich geht:
Bei Einbürgerungen geht es darum ob die Bürger einer Gemeinde einem Ausländer das Bürgerrecht erteilen wollen oder nicht, sprich ob die Bürger einer Gemeinde den Ausländer in ihre Gemeinschaft aufnehmen wollen oder nicht. Hier ist also der Wille der Gemeindemitglieder gefragt und nicht der Wille eines Richters. Es geht nicht darum ob ein Richter meint, dass man einen Ausländer einer Gemeinde zumuten kann oder nicht.
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