Die Zahl der Menschen, die neben einem Erwerbseinkommen zusätzlich Arbeitslosengeld II beziehen, ist in den ersten sieben Monaten dieses Jahres um 65.000 auf 1,35 Millionen gestiegen, wie aus Daten der Bundesagentur für Arbeit hervorgeht. Ein solcher Anspruch ergibt sich, wenn das erzielte Einkommen geringer ist als das Arbeitslosengeld II, die der betroffenen Person ohne Arbeit zu stünde. In diesem Fall wird das Einkommen um die Differenz „aufgestockt“. Für die Berechnung der fiktiven Sozialhilfe spielen die Familienverhältnisse eine große Rolle. Weil mit jedem Mitglied der Anspruch steigt, muss auch der entsprechende Verdienst um so höher liegen...

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