Viele Seiten mit illegalen Downloads oder jegendgefährenden Inhalten haben sich bisher über Layerwerbung finanziert. Nun gibt es mehrere Urteile, nach denen es großen Anbietern untersagt ist, auf derartigen Seiten Werbung zu schalten.

So erreichte der Interessenverband desVideo- und Medienfachhandels in Deutschland e.V. per einstweiliger Verfügung gegen O2 einen Stopp der Werbung des Mobilfunkanbieters auf Internet-Tauschbörsen mit jugendgeführenden Inhalten, gegen Arcor liegt ein Urteil vor nachdem der DSL-Anbieter keine Werbung mehr auf der Website “bitreactor.to” schalten darf.