Viele Kunden haben sich in der Vergangenheit langfristig an eine Versicherungsgesellschaft gebunden.
Vorzugsweise Rechtsschutz- und Unfallversicherungen wurden oft mit Laufzeiten von 5 Jahren abgeschlossen.
Eine vorzeitige Kündigung dieses Versicherungsschutzes scheiterte oft.
Seit diesem Jahr ermöglicht das neue Versicherungsrecht nun bereits einen Ausstieg nach 3 Jahren Laufzeit.
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