Viele Kunden haben sich in der Vergangenheit langfristig an eine Versicherungsgesellschaft gebunden.

Vorzugsweise Rechtsschutz- und Unfallversicherungen wurden oft mit Laufzeiten von 5 Jahren abgeschlossen.

Eine vorzeitige Kündigung dieses Versicherungsschutzes scheiterte oft.

Seit diesem Jahr ermöglicht das neue Versicherungsrecht nun bereits einen Ausstieg nach 3 Jahren Laufzeit.