Das OLG Köln (NJW 2008, 3368) hat entschieden, daß die Nutzung des Handys im Auto auch dann ein Verstoß gegen § 23 I a) StVO ist, wenn es nicht zum Telefonieren oder zum Versenden von SMS dient, sondern zum Navigieren. Das bedeutet 40 € und 1 Punkt in Flensburg.
Auf einem Konzert gegen Gewalt an Schulen präsentiert der Skandal-Rapper seine gewaltverherrlichen, sexistischen, schwulenfeindlichen und judenfeindlichen Äußerungen mit Musik. Zudem griff der protestierenden Schwulengruppen abfällig an. Jetzt sollen allen rechtlichen Schritte gegen Bushido eingeleitet, so der Zentralrat der Juden. Die haben das Konzert scharf verurteilt.
Ein FPÖ-Jungfunktionär empfiehlt den Einsatz von Schafen gegen angebliche muslimische Vergewaltiger. Seine Mutter hatte den Propheten Mohammed als "Kinderschänder" bezeichnet - bald soll sie im Parlament sitzen.
Der erste Kuss: meist heimlich, verschämt und doch unvergesslich. Anlässlich des internationalen Kuss-Tages haben wir unsere Leser nach ihrem ersten Bussi gefragt. Wer erinnert sich nicht daran? Das Kribbeln und die Aufregung, die schwitzigen Hände und roten Köpfe. Wir haben die schönsten Knutsch-Geschichten.