Im Kampf gegen Kostenfallen im Internet hat der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) einen Erfolg gegen die einschlägig bekannte Firma Content Service Ltd. errungen. Sie betreibt unter anderem die Internetseite opendownload.de. Das Landgericht Mannheim untersagte der Firma, eine Klausel zu verwenden, mit der Verbraucher auf ihr gesetzliches Widerrufsrecht verzichten. Außerdem darf das Unternehmen Minderjährigen nicht mit einer Strafanzeige wegen Betrugs drohen, falls sie bei der Anmeldung ein falsches Alter angegeben haben.
Mehr: Verbraucherzentrale Bundesverband gewinnt Klage gegen Opendownload.de

Kommentare (Neueste zuoberst)
Ein Sieg der Gerechtigkeit
Offenbar eines der besonders dunkelschwarzen Schafe.
ist nun nicht wirklich neu,
ist nun nicht wirklich neu, deine meldung :-(
Kommentar hinzufügen