Die Online-Sparte des Versandhauses Quelle musste am Amtsgericht (AG) Fürth zwei Niederlagen einstecken. In beiden Fällen ging es um Kunden, die 2007 aufgrund einer fehlerhaften Preisauszeichnung Flachbildschirme für jeweils 199 Euro bestellt hatten, obwohl die Produkte eigentlich 1999 Euro kosten sollten. Das AG legte nun fest, dass Quelle die TV-Geräte gegen Zahlung von 199 Euro plus Versandkosten liefern muss (Az.: 310 C 2349/08 und Az.: 360 C 2779/08 vom 11. August 2009).
Mehr: Urteil: Quelle muss falsch ausgezeichnete Ware liefern
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