Für die Halter großer Geländewagen gibt es auch künftig keine Steuervorteile. Der Bundesfinanzhof (BFH) in München entschied, dass die SUV weiterhin wie Pkw zu versteuern und nicht wie Lkw zu behandeln sind.
Für die Halter großer Geländewagen gibt es auch künftig keine Steuervorteile. Der Bundesfinanzhof (BFH) in München entschied, dass die SUV weiterhin wie Pkw zu versteuern und nicht wie Lkw zu behandeln sind.
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