Der Bundesgerichtshof hat die Rechte von Gebrauchtwagen-Käufern gestärkt. Dringt in den Innenraum eines Gebrauchtwagens immer wieder Wasser ein und kann der Fehler von Werkstätten nicht behoben werden, darf der Käufer vom Vertrag zurücktreten.
Der Bundesgerichtshof hat die Rechte von Gebrauchtwagen-Käufern gestärkt. Dringt in den Innenraum eines Gebrauchtwagens immer wieder Wasser ein und kann der Fehler von Werkstätten nicht behoben werden, darf der Käufer vom Vertrag zurücktreten.
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