Unlautere Geschäftspraktiken: “Schwarze Liste” bringt neue Abmahnfallen



Wichtigster Bestandteil der Richtlinie ist die “Schwarze Liste”. Die Idee dahinter: Diese Handlungen in der gesamten EU einheitlich und ohne Interpretationsspielraum verboten sein. Insgesamt 30 Tatbestände von der viel diskutierten Werbung, die sich an Kinder richtet über Gewinnchancen bei Gewinnspielen, die sich nicht durch Warenbezug erhöhen dürfen bis hin zu Angabe, dass der Arbeitsplatz oder...

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