Ungenaue Angaben zum Gesundheitszustand kosten beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung nicht zwangsläufig den Versicherungsschutz. Laut einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) in Karlsruhe muss die Versicherung in solchen Fällen von sich aus nachfragen. Nimmt sie die ungenauen Angaben hin, darf sie später nicht den Versicherungsschutz verweigern (Az.: IV ZR 119/06).

Di, 12/08/2008 - 13:24 - Themen: , , , ,