Gewerbliche Gebrauchtwagen-Händler unterliegen der gesetzlichen Gewährleistungspflicht von zwei Jahren. Die schwarzen Schafe unter ihnen versuchen diese Regeln zu umgehen.
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Gewerbliche Gebrauchtwagen-Händler unterliegen der gesetzlichen Gewährleistungspflicht von zwei Jahren. Die schwarzen Schafe unter ihnen versuchen diese Regeln zu umgehen.