Das Gesetzgebungsverfahren zum Zugangserschwerungsgesetz sei formal falsch gewesen. In dem Organstreit geht es nicht um den Inhalt des Gesetzes. Die FDP, die Grünen und die Linke wollen sich als Fraktionen der Klage nicht anschließen.
Der von der SPD zur Piratenpartei übergetretene Bundestagsabgeordnete Jörg Tauss hat beim Bundesverfassungsgericht ein sogenanntes Organstreitverfahren nach Artikel 93 (1) Nummer 1 GG beziehungsweise § 13 Nummer 5 BVerfGG gegen das Internetzensurgesetz eingeleitet. Bei der Klage geht es nicht um die inhaltliche Prüfung des Gesetzes, sondern darum, ob der Bundestag seine Rechte oder Pflichten verletzt hat.
Mehr: Tauss zieht gegen Internetsperren vor das Bundesverfassungsgericht

Kommentare (Neueste zuoberst)
Gerichtsurteil Matthias S.
Eine inszenierte Kampagne gegen Tauss?!
Von einem _verurteilten_ CSU-Mitglied Matthias S. hat man nicht so ein Aufhebens gemacht: http://www.zachseinblog.de/index.php/2009/09/25/kinderpor...
Ich bin gespannt
Ich bin gespannt, wie das ausgeht.
Endlich jemand, der handelt.
Sollte er das Gesetz kippen können, dürften ihm sicher viele Stimmen zufliegen.
Jetzt im Wahlkampf ganz sicher nicht zu verachten.
grüssle Mystery´s Spiele
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