Wer im Internet illegal Lieder herunterlädt, muss nicht unbedingt Angst vor Strafverfolgung haben. Seit Juli konzentrieren sich die Behörden nur noch auf gewerbsmäßige Online-Piraten. Erst ab 200 Downloads wird die Justiz aufmerksam.
Mehr: Strafverfolgung erst ab 200 Liedern: Freibrief für illegale Downloads

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