Steuer-Serie: Ausländische Quellensteuer gibt es zurück



Für Menschen, die ihr Geld im Ausland anlegen, gibt es einen weiteren Bogen bei der Steuererklärung. Dabei darf ausländische Quellensteuer auf die Einkommensteuerschuld angerechnet oder wie die Werbungskosten abgezogen werden. WELT ONLINE zeigt, wie das geht.

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