Ein Rechtsanwalt muss für seinen beruflich genutzten Computer mit Internetanschluss keine Rundfunkgebühr zahlen. Das entschied das Verwaltungsgericht Koblenz in einem nun veröffentlichten Urteil.
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Ein Rechtsanwalt muss für seinen beruflich genutzten Computer mit Internetanschluss keine Rundfunkgebühr zahlen. Das entschied das Verwaltungsgericht Koblenz in einem nun veröffentlichten Urteil.