Seit 4.8.2009: Gesetz gegen un­er­wünsch­te Te­le­fon­wer­bung



Wer kennt das nicht: Das Te­le­fon klin­gelt, und eine freund­li­che Stim­me ver­spricht Ge­win­ne, eine Traum­rei­se oder güns­ti­ge Te­le­fon­ta­ri­fe.

Was viele Ver­brau­che­rin­nen und Ver­brau­cher je­doch nicht wis­sen: Der­ar­ti­ge Te­le­fon­wer­bung ohne vor­he­ri­ges Ein­ver­ständ­nis ist nach dem Ge­setz gegen den un­lau­te­ren Wett­be­werb (UWG) ein­deu­tig wett­be­werbs­wid­rig und damit ver­bo­ten.

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