Radio- und Fernsehgebühren müssen in der Schweiz künftig auch diejenigen zahlen, die auf dem Computer Internet-TV- und Radio-Angebote wie Zattoo oder nello nutzen. Zur Kasse gebeten werden ab 1. September 2008 zudem Konsumenten, die über ein "internetfähiges Multimedia-Gerät" einen "gleichwertigen Empfang wie mit konventionellen Geräten" erhalten. Gebührenpflichtig sind dann auch Handys, die Radio empfangen können oder DVB-H respektive DVB-T integriert haben. Ausgenommen sind bei Mobiltelefonen solche ohne Radioempfang oder jene, die etwas ältere TV-Streamingangebote unter UMTS/EDGE nutzen, "da die Empfangsqualität nicht vergleichbar ist mit derjenigen der traditionellen Empfangsgeräte", teilte das Bundesamt für Kommunikation Bakom mit.
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