Vorbildlich wahrt der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte die Rechte einer "Schweizer Firma", welche Nachforschungen zum Aufdecken von Urheberrechtsverletzungen anstellt. Um den illegalen Austausch von Musik- und Videodateien aufzuklären, verstößt das ungenannte Unternehmen gegen das Fernmeldegeheimnis, so der Vorwurf.
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Als erste deutsche Stadt will Berlin gegen den Handy-Lärm gegen angehen. In U-Bahnen, Zügen und Büssen solle man möglichst nicht mehr telefonieren. Wer gegen die Vorschrift verstößt, wird mit einem Bußgeld bestraft. 




