Der Besitzer eines von Brandstiftern angezündeten Autos haftet nicht für Schäden an benachbarten Fahrzeugen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in einer nun veröffentlichten Entscheidung dargelegt.
In dem verhandelten Fall hatten unbekannte Täter den geparkten Pkw einer Autofahrerin in Brand gesetzt. Aus nicht geklärten Ursachen fing auch ein benachbartes Auto Feuer.

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