RapidShare haftet als Mitstörer für Urheberrechtsverletzungen



Nach einem Urteil des Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg haftet der File-Hoster RapidShare als Mitstörer für Urheberrechtsverletzungen, die von Nutzern über den Dienst begangen wurden (Az.: 5 U 73/07). Zwar sei der Provider nicht verpflichtet, sämtliche eingestellten Inhalte auf Rechtsverstöße zu überwachen. Erlange der Dienst jedoch Kenntnis von derartigen Verletzungen, müsse er sie durch technisch mögliche und zumutbare Maßnahmen künftig so weit wie möglich verhindern. Das, was RapidShare dazu bislang unternommen hatte, sah das Gericht als unzureichend an.

Mehr: RapidShare haftet als Mitstörer für Urheberrechtsverletzungen

Bild von DeGon
Weiter:

Kommentare (Neueste zuoberst)

Kommentar hinzufügen

Mit dem Absenden dieses Formulars akzeptierst Du die Mollom privacy policy.

Mehr Beiträge von mir

Video: Asteroid 2005 YU55 fliegt knapp an der Erde vorbei

In der Nacht von Dienstag 8. November 2011 auf Mittwoch 9. November 2011 wird der Asteroid 2005 YU55 nahe an der Erde vorbeiziehen. Der...

Wie funktioniert der Euro-Rettungsschirm EFSF? - EFSF Rettungsfonds kurz erklärt

Die europäischen Länder kämpfen um ihre gemeinsame Währung, den Euro. Ein Mittel dazu ist der sogenannte Euro Rettungsfonds, auch European...

Ratgeber: Was tun bei Burnout?

Deutschlandweit sind zahlreiche Menschen von Burnout Syndrom betroffen. Die moderne Arbeitswelt führt immer mehr dazu, dass Arbeitnehmer...