Das Oberlandesgericht in Frankfurt am Main entschied am 01.07., dass der Inhaber eines Internetanschlusses mit WLAN nicht für Straftaten haftet, die unerlaubt von Dritten über den WLAN-Zugang begannen wurden. Der Betroffene wurde von der Musikindustrie verklagt, weil über seinen Anschluss diverse Musiktitel in Tauschbörsen angeboten wurden...
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