Im Sinne der Gerechtigkeit?

Nach Ansicht des Verwaltungsgerichts gehört der Internet-Rundfunk mittlerweile zum Grundversorgungsauftrag der öffentlich-rechtlichen Sender. "Vor diesem Hintergrund erscheint die grundsätzliche Gebührenpflicht internetfähiger PC sachgerecht." Ob der Besitzer mit seinem Computer überhaupt eine Rundfunksendung empfangen wolle, spiele demgegenüber keine Rolle. Geklagt hatte eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), die den Computer für Büroarbeiten nutzt.

Do, 19/02/2009 - 16:38 - Kategorie:  
Themen: , , , ,