Für einen beruflich genutzten Computer mit Internetanschluss werden grundsätzlich Rundfunkgebühren fällig, wenn in den beruflich genutzten Räumen oder einem Dienstfahrzeug nicht bereits ein herkömmliches Rundfunkgerät angemeldet ist. Das geht aus einem am heutigen Donnerstag veröffentlichten Urteil des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz in Koblenz hervor. Geklagt hatte ein Rechtsanwalt, der für einen internetfähigen PC in seiner Kanzlei einen Rundfunkgebührenbescheid vom Südwestrundfunk erhalten hatte...
Mehr: Oberverwaltungsgericht bestätigt GEZ-Gebührenpflicht für beruflich genutzte PCs

Kommentare (Neueste zuoberst)
Die GEZ ist die wahre Mafia
Die GEZ ist die wahre Mafia in Deutschland. Ich glaube keine Institution in diesem Land schafft es so gekonnt Geld bei den Bürgern einzusammeln und dabei völlig im Dunkeln zu lassen was mit den sogenannten Rundfunkgebühren eigentlich passiert. Das erste was ich dem Verein verbieten würde wäre mit den Gebühren sinnlose Werbespots zu finanzieren...
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