Wer bei der Sparkasse sein Konto überzieht, der ist in Zukunft bei den anfallenden Gebühren und Zinsen nicht mehr dem Gutdünken des Kreditinstituts ausgesetzt. Das hat das Bundesgerichtshof entschieden. Kunden können nun Geld zurückfordern.
Mehr: Nach BGH-Urteil: Sparkassenkunden können Geld zurückfordern

Kommentare (Neueste zuoberst)
Kommentar hinzufügen