Selbstverschulden: Mieter zahlt für abgebrannte Wohnung weiter Miete
Urteil: Ist ein Mieter selbst schuld an einem Brandschaden, so muss er die Miete weiter zahlen - auch dann, wenn die Wohnung infolge des Brands unbewohnbar geworden ist. Brennt eine Wohnung lichterloh ab, muss der Mieter weiter für die volle Miete aufkommen, wenn er den Brand selbst schuldhaft verursacht hat.
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