Wird ein Mieter von seinem Vermieter wegen angeblicher wiederholter Verstöße gegen die Hausordnung abgemahnt, kann er dagegen nicht vor Gericht klagen, auch wenn er die Abmahnung als unberechtigt ansieht. Nach Mitteilung der Wüstenrot Bausparkasse, einer Tochtergesellschaft des Vorsorge-Spezialisten Wüstenrot & Württembergische, hat dies der Bundesgerichtshof (VIII ZR 139/07) entschieden. Geklagt hatte ein Mieter, der wegen wiederholter Ruhestörung abgemahnt worden war…
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