Das Bundessozialgericht (BSG) urteilte nun, dass die Zuzahlung für Medikamente auch für Empfänger des Arbeitslosengeld II ebenso gilt wie für alle anderen.
Hartz IV Empfänger müssen ebenso für Medikamente zuzahlen wie alle anderen. Das entschied das Bundessozialgericht (BSG) in seinem Urteil. Die Richter begründeten das Urteil damit, dass die Unterstützung durch Harz IV

Fr, 25/04/2008 - 12:50 - Themen: ,