Vielerorts bekommt man heutzutage ohne Makler kaum noch eine gute Wohnung oder ein schönes Haus. Umso wichtiger ist Klarheit bei Fragen der Maklerprovision. Nicht alle Details des Maklerrechts unterliegen gesetzlichen Regelungen. Dadurch kommt es immer wieder zu Streitfragen. Generell gilt: Um eine Provision fordern zu dürfen, muss der Makler mit dem Wohnungssuchenden oder Kaufinteressenten einen Maklervertrag geschlossen haben.
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