Gesetz behandelt Kunden stiefmütterlich
Täglich weisen Wurfsendungen, Hochglanzprospekte und Zeitungsanzeigen auf Preisknüller hin. Mancher Interessent nimmt für ein Schnäppchen auch einen längeren Weg in Kauf. Doch nur allzu oft heißt es in Geschäften: „Das Sonderangebot ist leider ausverkauft“. Hier erfahren Sie, wie lange Händler Waren aus der Werbung vorrätig haben müssen, welche Rechte Sie haben, wenn das Produkt sofort ausverkauft ist, und wie Sie sich gegen Lockvogelangebote wehren können.
Wie lange muss die Sonderangebotsware im Geschäft zu finden sein?
Welche Rechte haben Kunden bei Lockvogelangeboten?
Wie können sich Kunden gegen Lockvogelangebote wehren?

Kommentare (Neueste zuoberst)
Kommentar hinzufügen