Die obersten Aufsichtsbehörden für den Datenschutz in der Wirtschaft haben Leitlinien für die Betreiber von sozialen Netzwerken und Bewertungsportalen im Internet formuliert. Demnach müssen sich Nutzer von StudiVZ & Co. keine personalisierte Werbung gefallen lassen und haben das Recht, ein Pseudonym zu nutzen.
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