Die obersten Aufsichtsbehörden für den Datenschutz in der Wirtschaft haben Leitlinien für die Betreiber von sozialen Netzwerken und Bewertungsportalen im Internet formuliert. Demnach müssen sich Nutzer von StudiVZ & Co. keine personalisierte Werbung gefallen lassen und haben das Recht, ein Pseudonym zu nutzen.

Di, 22/04/2008 - 19:25 - Themen: , , ,