Unter der Rubrik "Leitfaden zur Impressumspflicht" hat das Bundesjustizministerium jetzt bekannt gegeben, was seiner Meinung nach in einem ordnungsgemäßen Impressum von Web-Angeboten stehen sollte. Wer sich jedoch eine 100-prozentige Rechtssicherheit davon verspricht, wird enttäuscht.
Das Bundesjustizministerium hat einen Leitfaden für die Anbieterkennzeichnung auf Internetseiten veröffentlicht. Machen sagen auch Impressum dazu. Das Wichtigste vorneweg: Rechtssicherheit gibt es nicht.
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