Bei einem Kredit handelt es sich grundsätzlich um die Gebrauchsüberlassung von Geld- oder Sachmitteln für einen bestimmten Zeitraum; in der Regel gegen die Zahlung von Zinsen. Dabei muss der Kreditnehmer üblicherweise im Fall von Geldkrediten den Nennbetrag der kreditierten Geldsumme zurückgewähren.
Bei Warenkrediten gilt dasselbe Prinzip; auch hier muss eine der kreditierten Ware gleiche Ware zurückgewährt werden. Während der Kreditnehmer auch als ‚Schuldner‘ bezeichnet wird, wird der Kreditgeber oftmals ‚Gläubiger‘ genannt.

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