Keine dauerhaften Überprüfungspflichten bei Setzen von Hyperlinks



Als mit eines der ersten Gerichte in Deutschland hat das OLG München (Urt. v. 29.04.2008 - Az.: 18 U 5645/07) entschieden, dass einen Webseiten-Betreiber, der einen Hyperlink setzt, grundsätzlich keine regelmäßige Überprüfungspflicht trifft, ob die verlinkte Seite auch zukünftig tatsächlich noch rechtskonform ist.

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