In den vergangenen zwei Jahren erhielt jeder dritte Online-Shop eine Abmahnung. Gegen jurististische Abzockerei können sich Händler wehren.
Widerrufsrecht, Impressumspflicht, inkorrekte Preisangaben, missachtete Urheberrechte - es gibt viele juristische Fallstricke für Betreiber von Onlineshops und mindestens ebenso viele unterbeschäftigte Anwälte, die nur darauf warten, dass ein Händler ihnen in die Falle geht.
Die Fülle von Rechtsvorschriften, die Betreiber von Web-Shops und Internetseiten beachten müssen führt immer wieder zu Abmahnwelle. Wie häufig kommt es aber tatsächlich vor, dass Händler Abmahnungen erhalten?
Um dies besser einschätzen zu können, wurden die Leser des E-Commerce-Newsletters und die Besucher der Internetseite zum E-Commerce-Leitfaden (www.ecommerce-leitfaden.de) gefragt, wie viele Abmahnungen sie innerhalb der letzten zwei Jahre bzgl. ihres Webauftritts erhalten haben. Ein Drittel der Teilnehmer wurde in den vergangenen 24 Monaten mindestens einmal abgemahnt, 15 Prozent sogar mehr als einmal.
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Kommentare (Neueste zuoberst)
Abmahnungen
bezüglich dieses Themas habe ich gerade ein passendes Diagramm über Twitter gefunden: Graphik
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