Jahrelange Mobbinghandlungen führten zur Schwerbehinderung bei einem Mobbingopfer.



Ein Opfer wehrt sich und ist auf sich alleine gestellt. Realität in Deutschland im Jahre 2009. Und obwohl wir im Grundgesetz ein Recht auf freie Meinungsäußerung haben, müssen Opfer sich anonym in dieser Gesellschaft bewegen um zu ihrem Recht zu kommen. Nun hat sich unser Opfer an das Bundesarbeitsgericht gewandt und wir wollen sehen, was dort entschieden wird.

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