Nach monatelangen Ermittlungen wegen des Verdachts auf Kinderpornografie will die Staatsanwaltschaft den Bundestagsabgeordneten Jörg Tauss anklagen.
Bevor sich allerdings tatsächlich ein Gericht mit dem Fall beschäftigt, müssen die Anwälte die Akten einsehen und der Bundestag der Anklageerhebung zustimmen.
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