Im Juli 2007 stimmte der Bundesrat dem "Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagement in Deutschland" zu. Wichtige Neuerung: Anhebung des Steuerbonus für ehrenamtliche Tätigkeiten.

Das hat zur Folge, das rückwirkend zum 1. Januar 2007 Aufwandsentschädigungen z.B. für Übungsleiter in Sportvereinen, für Ausbilder, Erzieher oder Betreuer pflegebedürftiger Menschen, bis zu einem Jahresbetrag von 2.100 Euro steuerlich freigestellt werden. Die sogenannte "Übungsleiterpauschale" wird also von bislang 1.848 Euro um 252 Euro erhöht

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