Wer im Grow-Shop einkauft - völlig legales Sortiment - ist "auffällig" und steht im Verdacht, Cannabis anzubauen. Dies die Begründung des LKA Nordrhein-Westfalen, nachdem bei 214 Kunden eines Growshops Hausdurchsuchungen durchgeführt wurden. Anlass: sie standen auf der Kundenliste des Shops.

Di, 29/01/2008 - 10:59 - Themen: , , , , , ,