Wer im Grow-Shop einkauft - völlig legales Sortiment - ist "auffällig" und steht im Verdacht, Cannabis anzubauen. Dies die Begründung des LKA Nordrhein-Westfalen, nachdem bei 214 Kunden eines Growshops Hausdurchsuchungen durchgeführt wurden. Anlass: sie standen auf der Kundenliste des Shops.
Quelle:
Di, 29/01/2008 - 10:59 - Themen: Hausdurchsuchung, Headshop, kunde, Grow-Shop, Sortiment, verdacht, Cannabis
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